Am 01. Januar 2008 ist die neue Energie-Einsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Von diesem Zeitpunkt an muss für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, ein so genannter bedarfsorientierter Energiepass erstellt werden.
Bei größeren und neueren Gebäuden können sich Hausbesitzer alternativ auch für eine einfachere Variante, den sich am bisherigen Verbrauch orientierten Energieausweis entscheiden.
Diese Energieausweise sind Pflicht wenn:
Wohnungen vermietet werden
Immobilien veräußert werden
Immobilien modernisiert veräußert werden
Beantragung von Krediten und Fördermitteln
Um der zu erwartenden Nachfrage nach der Erstellung von Energieausweisen jeder Art entsprechen zu können, haben wir einen Mitarbeiter für diese Aufgabe geschult und ausgebildet. Herr Lutz Kühn hat einen von DENA und BAFA anerkannten Lehrgang zum Energieberater erfolgreich absolviert und kann ab sofort entsprechende Leistungen anbieten.
Für Ihre Fragen zu diesen Problemen stehen wir selbstverständlich jeder Zeit gern zur Verfügung.
Seit Februar 2010 sind auch Aufnahmen mit Wärmebildkamera und Thermografiegutachten möglich, da unser Mitarbeiter eine entsprechende Weiterbildung erfogreich abgeschlossen hat.
Unser Service für Sie:
Erstellung von Vor-Ort-Beratungen
Erstellung von Bedarfs- und Verbrauchsorientierten Energieausweisen
Beantragung von KfW-Fördermitteln
Baubetreuung bei energetischer Sanierung
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